Das SBBZ Sehen mit Internat in Baindt
Im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen in Baindt (Kreis Ravensburg) leben Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen und Behinderungen. Die Kinder und ihre Familien kommen aus einem großen und offen gehaltenen Einzugsgebiet. In der Arbeit der Stiftung St. Franziskus stehen der Mensch und seine Lebensfreude stets im Mittelpunkt.

Mehr Leistungen
für mehr Leben
Privatschule mit eigenen inhaltlichen & methodischen Schwerpunkten für Kinder
Wir organisieren für jedes Kind das passende Schulangebot und gehen individuell auf die Bedürfnisse ein. Die Abteilungen und Klassen sind klein, meist heterogen und werden gemäß den Potenzialen unserer Schüler gestaltet. Die Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten sowie eine gute Orientierung und Mobilität sind insbesondere für die Schüler mit Hörsehbehinderung oder weiteren Beeinträchtigungen von großer Bedeutung.
Die Kinder mit Blindheit oder Sehbehinderung besuchen die Klassen der Grund- und Förderschule, die in den ersten Jahren als Orientierungs- oder integrative Klassen geführt werden (die Trennung nach Leistungsfähigkeit ist noch nicht zwingend). Alternativ richten wir dafür nach Bedarf Außenklassen ein. Erreichen die Kinder das Ziel der Grundschule, werden sie auf dem Weg durch ein weiterführendes Schulangebot auch außerhalb unserer Einrichtung begleitet. Förderschüler bleiben bis zum Ende der Schulpflicht (meist 10 Schuljahre) bei uns.
Kinder mit zusätzlichen kognitiven Einschränkungen und mehreren Behinderungen besuchen die Abteilung mit den Zielen aus dem Bildungsgang der Schule für Kinder mit geistiger Entwicklung. Die Förderung verteilt sich in Grund-, Haupt- und Berufsschulstufe auf bis zu 18 Schuljahre. Gerne beraten wir Eltern über die Möglichkeiten nach der Schulzeit und bereiten gemeinsam mit ihnen die Entlassung der Jugendlichen vor (dann meist im Alter zwischen 20 und 24 Jahren).
Die Schule bietet über ihre Beratungsstelle Frühförderung an und unterstützt Familien mit einem Kind mit Blindheit oder einer Sehbehinderung von dessen Geburt an mit gezielten Fördermaßnahmen. Vor Beginn der Schulpflicht können die Kinder den Schulkindergarten besuchen. Dort steht zunächst die Entwicklung eines individuellen Spiel- und Lernverhaltens im Vordergrund.
Geballte Kompetenz
Leistungen des SBBZ Sehen in Baindt
- Sonderpädagogische Beratungsstelle – Unterstützung für schulpflichtige Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit (an allgemeinen Schulen)
- Frühförderung – für Kinder mit Sehbehinderung
- Schulkindergarten „Pusteblume“ – für Kinder mit Blindheit, Sehbehinderung und/oder Mehrfachbehinderung (ab dem 2. Lebensjahr)
- Grund-, Werkreal- und Förderschule – eine Schule, die besonders auf die Bedürfnisse von Schülern mit Blindheit und Sehbehinderung eingestellt ist.
- Bildungsgang Geistige Entwicklung – Unterricht nach dem Marchtaler Plan für Schüler mit Mehrfachbehinderung und zusätzlichen kognitiven Einschränkungen
- Tagesgruppen und Internat – fachgerechtes Lernen sowie Wohnen als „Familienergänzende Maßnahme“ (mit Lebensräumen, Lebensmöglichkeiten und Orten zum Wohlfühlen)

- Telefon: 07502 9419-4415
- E-Mail: marcus.adrian(at)stiftung-st-franziskus.de
Klosterhof 1

- Telefon: 07502 9419-4410
- E-Mail: andrea.lanz(at)stiftung-st-franziskus.de