Mitarbeitervertretung für mehr Vorteile
Die Stiftung St. Franziskus ist als katholische Einrichtung dem Deutschen Caritasverband (DCV) angeschlossen. Damit gelten in unseren Einrichtungen unter anderem die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und die Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes.
Gemäß der MAVO sollen die Mitarbeiter aktiv werden: Sie sollen an Entscheidungen, die sie betreffen, mitwirken. Hierfür ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die gemeinsame Verantwortung Voraussetzung. Die MAVO regelt die Mitwirkung der Mitarbeiter bei den Entscheidungsprozessen. Damit diese aktive Mitwirkung in den verschiedenen Aufgabenfeldern und Regionen gewährleistet ist, wurden Mitarbeitervertretungen (MAVen) gewählt.
Vielfältiges
Engagement
Mehrwert für die Mitarbeiter
Bereits vor der Einstellung prüft die zuständige MAV, ob die potenzielle neue Fachkraft nach den bei uns geltenden „Arbeitsvertraglichen Richtlinien“ in die richtige Lohngruppe eingruppiert wurde. Nach der erfolgten Einstellung kümmert sie sich um zahlreiche weitere Bereiche – unter anderem:
- Die MAV hilft bei Fragen rund um den Arbeitsvertrag und die Vergütung.
- Die MAV setzt sich für die Gestaltung attraktiver Arbeitsplätze ein.
- Die MAV vertritt Mitarbeiter bei den Themen Arbeitssicherheit und Einhaltung arbeitszeitgesetzlicher Regelungen.
- Die MAV hat ein offenes Ohr für die Belegschaft bei Problemen mit dem Vorgesetzten und unterstützt bei Konfliktgesprächen.
- Die MAV unterstützt Mitarbeiter bei der Beantwortung spezieller Rechtsfragen, wie z.B. Fragen zur Elternzeit, zur Altersteilzeit etc.
- Die MAV tritt für eine aktive Einbeziehung der Mitarbeiter ein.
- Die MAV engagiert sich für für das Thema Gleichberechtigung innerhalb der Einrichtung.
Unsere Mitarbeiter können sich jederzeit mit Fragen, Wünschen oder Anliegen an die für sie zuständige MAV wenden – ein echter Mehrwert, der für zufriedenere Teams sorgt.