Mitarbeiter­vertretung für mehr Vorteile

Die Stiftung St. Franziskus ist als katholische Einrichtung dem Deutschen Caritasverband (DCV) angeschlossen. Damit gelten in unseren Einrichtungen unter anderem die Mitarbeiter­vertretungs­ordnung (MAVO) und die Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes.

Gemäß der MAVO sollen die Mitarbeitenden aktiv werden: Sie sollen an Entscheidungen, die sie betreffen, mitwirken. Hierfür ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die gemeinsame Verantwortung Voraussetzung. Die MAVO regelt die Mitwirkung der Mitarbeiter bei den Entscheidungs­prozessen. Damit diese aktive Mitwirkung in den verschiedenen Aufgabenfeldern und Regionen gewährleistet ist, wurden Mitarbeiter­vertretungen (MAVen) gewählt.


Vielfältiges
Engagement

Mehrwert für die Mitarbeitenden

Bereits vor der Einstellung prüft die zuständige MAV, ob die potenzielle neue Fachkraft nach den bei uns geltenden „Arbeitsvertraglichen Richtlinien“ in die richtige Lohngruppe eingruppiert wurde. Nach der erfolgten Einstellung kümmert sie sich um zahlreiche weitere Bereiche – unter anderem:

  • Die MAV hilft bei Fragen rund um den Arbeitsvertrag und die Vergütung.
  • Die MAV setzt sich für die Gestaltung attraktiver Arbeitsplätze ein.
  • Die MAV vertritt Mitarbeitende bei den Themen Arbeitssicherheit und Einhaltung arbeitszeitgesetzlicher Regelungen.
  • Die MAV hat ein offenes Ohr für die Belegschaft bei Problemen mit dem Vorgesetzten und unterstützt bei Konfliktgesprächen.
  • Die MAV unterstützt Mitarbeitende bei der Beantwortung spezieller Rechtsfragen, wie z.B. Fragen zur Elternzeit, zur Altersteilzeit etc.
  • Die MAV tritt für eine aktive Einbeziehung der Mitarbeitenden ein.
  • Die MAV engagiert sich für für das Thema Gleichberechtigung innerhalb der Einrichtung.

Unsere Mitarbeitenden können sich jederzeit mit Fragen, Wünschen oder Anliegen an die für sie zuständige MAV wenden – ein echter Mehrwert, der für zufriedenere Teams sorgt.