Zuweisung von Geldauflagen

Die von Strafgerichten oder Staats­anwaltschaften verhängten Geld­auflagen können als Spende an die Stiftung St. Franziskus geleitet werden. Sie kommen damit direkt rund 5.300 ;Menschen zugute.


Sinnvoll
und gezielt helfen

Gutes tun mit Geldauflagen

Geld­auflagen sind bei uns in guten Händen. Denn mit unseren Projekten helfen wir, Notlagen zu vermeiden. Zum Beispiel entwickeln wir neue Leistungs­angebote für Familien mit besonderen Belastungen oder wir verhelfen benach­teiligten Jugend­lichen zur Teilhabe durch unser Projekt „Licht ins Dunkel“ u.v.m.

  • Die Stiftung St. Franziskus steht für eine transparente Geld­auflagen­verwaltung.
  • Wir sind als gemeinnützig anerkannt mit einem Freistellungs­bescheid des Finanzamtes Oberndorf vom 24. Januar 2020.
  • Wir sind in der Liste des Oberlandes­gerichtes Stuttgart eingetragen.
  • Wir verwenden Geld­auflagen aus­schließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck; Satzungs­änderungen teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir verwalten Ihre Geld­auflagen zuverlässig: Wir führen ein Geld­auflagen­konto, das aus­schließlich für die Verwendung von Buß­geldern genutzt wird.
  • Wir stellen sicher, dass über Geld­auflagen­zahlungen keine Zuwendungs­bestätigungen ausgestellt werden.
  • Wir bearbeiten Ihre Zuweisungen sorgfältig und informieren Sie zeitnah über eingehende und aus­bleibende Zahlungen.

Als Straf­richter oder Staats­anwalt können Sie unsere Arbeit mit der Zuteilung von Geld­auflagen direkt unter­stützen. Vielen Dank dafür!

Geldauflagenkonto:
Kreissparkasse Rottweil
IBAN: DE91 6425 0040 0009 1859 02
BIC: SOLADES1RWL

Sie müssen eine Geldauflage an die Stiftung St. Franziskus zahlen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Ebenso dürfen wir mit Ihnen nicht über Ratenzahlung oder Aufschub der Zahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das zuständige Gericht.
  • Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft den Eingang jeder Zahlung schriftlich.
  • Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann können wir die Zahlung Ihrer Auflage zuordnen und sie dem Gericht fristgerecht bestätigen.
  • Überweisen Sie Ihre Geldauflage bitte ausschließlich auf unser Bußgeldkonto:

    Kreissparkasse Rottweil
    IBAN: DE91 6425 0040 0009 1859 02
    BIC: SOLADES1RWL
    Verwendungszweck: Aktennummer

Isabel von Au
Fundraising
Stiftung St. Franziskus
Kloster 2
78713 Schramberg-Heiligenbronn