Case Management

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt

Ein zentrales Ziel in der Umsetzung des Bundes­teilhabe­gesetzes (BTHG) ist die Umsetzung von Personen­zentrierung: der Mensch mit Behinderung muss im Mittel­punkt der Bedarfs­ermittlung und Leistungs­erbringung stehen. Dabei sind die individuellen Wünsche, Ziele und Bedarfe richtungs­weisend.

Das Ziel, Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe am gesell­schaftlichen Leben zu ermöglichen, verlangt von der Gesell­schaft und von allen Beteiligten ein Umdenken. Die Wünsche und Bedarfe der Leistungs­berechtigten stehen im Mittel­punkt.

­­Metakom Case Management

Leistungen

Unsere Leistungen

Case Management begleitet die Leistungs­berechtigten in individueller Intensität.
Jede Person entscheidet das selbst.
Wir sind uns bewusst, dass dies bei nicht laut­sprachlich orientierten Menschen und bei Menschen mit Sinnes­behinderung eine besondere Kommunikation erfordert.
Der Prozess der internen Teilhabe­planung erfolgt unter Berück­sichtigung aller Stärken und Ressourcen der leistungs­berechtigten Person.
Die Person wird durch Case Management begleitet, die Unterstützungs­leistungen werden koordiniert und es wird dafür Sorge getragen, dass das, was vereinbart wurde, auch umgesetzt wird.
Das Case Management hat außerdem die Aufgabe, Organisations- und Angebots­strukturen weiter­zuentwickeln.
Ziel ist es, Personen­zentrierung umzusetzen und systematisch Teilhabe­chancen zu erhöhen.


Bedeutung

Was bedeutet Case Management?

Case Management ist ein Handlungs­konzept in der Sozialen Arbeit. Case Manager oder Case Managerinnen unterstützen Menschen mit Assistenz­bedarf, um sich im Hilfesystem besser zurecht zu finden. Es geht darum, gemeinsam heraus­zufinden, was sich die leistungs­berechtigte Person wünscht, wie ihre Ziele sind und welche Bedarfe sie hat. Anschließend wird gemeinsam besprochen, welche Unterstützung oder Hilfen hierfür notwendig sind. Der Case Manager bzw. die Case Managerin informiert die leistungs­berechtigte Person über Möglichkeiten und Hilfen. Letztlich entscheidet die leistungs­berechtigte Person, welche Hilfen sie haben möchte. Der Case Manager bzw. die Case Managerin organisiert anschließend gemeinsam mit der leistungs­berechtigten Person die vereinbarten Hilfen.

Die Stiftung St. Franziskus hat sich zum Ziel gesetzt, dass zukünftig jeder leistungs­berechtigten Person, welche in der besonderen Wohn­form lebt und arbeitet, ein Case Manager bzw. eine Case Managerin (Fall-Begleitung) zur Seite gestellt wird.

So wie wir Menschen unterschied­lich sind, so sind es auch unsere Wünsche und Bedarfe. Daher ist es wichtig, die individuellen Bedarfe der Leistungs­berechtigten heraus­zufinden. Manche Menschen sind gut darin, Wünsche zu formulieren. Andere benötigen hier Unter­stützung. Wieder andere verfügen beispiels­weise über wenig Wissen hin­sichtlich möglicher Alter­nativen zur aktuellen Lebens­situation (z.B. in Bezug auf das Wohnen oder die Tages­struktur/­Arbeit).

Um erste Erfahrungen mit dem Case Management sammeln zu können, hat zum 1. Oktober 2024 das Pilot­projekt Case Management im Erwachsenen­bereich der Behinderten­hilfe am Standort Baindt gestartet.


Fallbeispiel

Für Herrn Müller (fiktiver Fall) bedeutet dies Folgendes:
Herr Müller lebt zusammen mit sieben anderen Leistungs­berechtigten in einer Wohnung in Baindt.
Er ist 45 Jahre alt.
Herr Müller benötigt für die Fort­bewegung einen Rollstuhl.
Diesen kann er wegen seiner Spastik nicht selb­ständig bewegen.
Herr Müller kann seine Emotionen mit Hilfe von Gestik und Mimik ausdrücken.
Dazu zählen zum Beispiel: Freude, Wut, Angst und Schmerzen.
Wünsche kann Herr Müller selbst nicht äußern.
Daher braucht Herr Müller Unter­stützung aus seinem Umfeld.
Dazu gehören zum Beispiel:
Die Angehörigen, Mitbewohner und Mit­bewohnerinnen, die Mitarbeitenden aus dem Wohn­bereich oder Arbeits­bereich.
Herr Müller wünscht sich, dass sie sich in seine Lage hinein­versetzen.  
Und dass sie sich folgende Fragen stellen:'
„Was könnte sich Herr Müller wünschen?“
„Was machen Menschen im gleichen Alter?“
„Was wünschen Sie sich für ihr Leben?“

Herr Müller wünscht sich, dass die Menschen genau hinsehen und hinhören:

  • „Wie reagiere ich auf Veränderungen in meiner Umgebung?“
  • „Nehme ich Geräusche war?“
  • „Wie reagiere ich auf Musik? Bin ich gut gelaunt, wenn Rockmusik aus den Laut­sprechern dröhnt?“
  • „Höre ich gerne den Vögeln im Garten zu, die im Frühling endlich wieder so wunder­schön zwitschern?“
  • „Bin ich gerne unter Menschen oder habe ich viel lieber meine Ruhe?“
  • „Gibt es Menschen bei denen ich aufblühe und andere, bei denen ich immer schlecht gelaunt bin?“

Die Mitarbeitenden aus dem Wohn- und Arbeits­bereich unterstützen die Leistungs­berechtigten jeden Tag darin, am Leben in der Gesell­schaft teilhaben zu können. Dennoch gibt es Themen, die aufgrund von Zeit- und Personal­knappheit nicht ausreichend thematisiert werden können.

Mit der Case Managerin können die Leistungs­berechtigten ihre Wünsche und Ziele besprechen.
Und es wird besprochen, welche Unter­stützung die leistungs­berechtigte Person benötigt.

Diese Hilfen sind individuell. Die Case Managerin unterstützt die leistungs­berechtigte Person bei der Organisation von Hilfen.
Bei Menschen, die nicht verbal kommunizieren können, bezieht die Case Managerin den Unterstützer­kreis mit ein.
Der Unterstützer­kreis ist bei jeder Person verschieden.
Dazu können zum Beispiel gehören: Freunde, gute Bekannte, die Angehörigen, Mitarbeitende aus der Stiftung St. Franziskus.


Maike Ramthun
Projektkoordinatorin, Case Managerin (DGCC)
Evelyn Sowa
Case Managerin am Standort Baindt