Case Management

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt

Ein zentrales Ziel in der Umsetzung des Bundes­teilhabe­gesetzes (BTHG) ist die Umsetzung von Personen­zentrierung: der Mensch mit Behinderung muss im Mittel­punkt der Bedarfs­ermittlung und Leistungs­erbringung stehen. Dabei sind die individuellen Wünsche, Ziele und Bedarfe richtungs­weisend.

Das Ziel, Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe am gesell­schaftlichen Leben zu ermöglichen, verlangt von der Gesell­schaft und von allen Beteiligten ein Umdenken. Die Wünsche und Bedarfe der Leistungs­berechtigten stehen im Mittel­punkt.

­­Metakom Case Management

Leistungen

Unsere Leistungen

Case Management begleitet die Leistungs­berechtigten in individueller Intensität.
Jede Person entscheidet das selbst.
Wir sind uns bewusst, dass dies bei nicht laut­sprachlich orientierten Menschen und bei Menschen mit Sinnes­behinderung eine besondere Kommunikation erfordert.
Der Prozess der internen Teilhabe­planung erfolgt unter Berück­sichtigung aller Stärken und Ressourcen der leistungs­berechtigten Person.
Die Person wird durch Case Management begleitet, die Unterstützungs­leistungen werden koordiniert und es wird dafür Sorge getragen, dass das, was vereinbart wurde, auch umgesetzt wird.
Das Case Management hat außerdem die Aufgabe, Organisations- und Angebots­strukturen weiter­zuentwickeln.
Ziel ist es, Personen­zentrierung umzusetzen und systematisch Teilhabe­chancen zu erhöhen.


Bedeutung

Was bedeutet Case Management?

Case Management ist ein Handlungs­konzept in der Sozialen Arbeit. Case Manager oder Case Manage­rinnen unter­stützen Menschen mit Assistenz­bedarf, um sich im Hilfe­system besser zurecht zu finden. Es geht darum, gemeinsam heraus­zufinden, was sich die leistungs­berechtigte Person wünscht, wie ihre Ziele sind und welche Bedarfe sie hat. Anschließend wird gemeinsam besprochen, welche Unter­stützung oder Hilfen hierfür notwendig sind. Der Case Manager bzw. die Case Managerin informiert die leistungs­berechtigte Person über Möglich­keiten und Hilfen. Letztlich entscheidet die leistungs­berechtigte Person, welche Hilfen sie haben möchte. Der Case Manager bzw. die Case Managerin organisiert anschließend gemeinsam mit der leistungs­berechtigten Person die vereinbarten Hilfen.

Die Stiftung St. Franziskus hat sich zum Ziel gesetzt, dass zukünftig jeder leistungs­berechtigten Person, welche in der besonderen Wohn­form lebt und arbeitet, ein Case Manager bzw. eine Case Managerin (Fall-Begleitung) zur Seite gestellt wird.

So wie wir Menschen unterschied­lich sind, so sind es auch unsere Wünsche und Bedarfe. Daher ist es wichtig, die indivi­duellen Bedarfe der Leistungs­berechtigten heraus­zufinden. Manche Menschen sind gut darin, Wünsche zu formulieren. Andere benötigen hier Unter­stützung. Wieder andere verfügen beispiels­weise über wenig Wissen hin­sichtlich möglicher Alter­nativen zur aktuellen Lebens­situation (z.B. in Bezug auf das Wohnen oder die Tages­struktur/­Arbeit).

Um erste Erfahrungen mit dem Case Manage­ment sammeln zu können, hat zum 1. Oktober 2024 das Pilot­projekt Case Manage­ment im Erwachsenen­bereich der Behinderten­hilfe am Standort Baindt gestartet.

 


Fallbeispiel

Für Herrn Müller (fiktiver Fall) bedeutet dies Folgendes:
Herr Müller lebt zusammen mit sieben anderen Leistungs­berechtigten in einer Wohnung in Baindt.
Er ist 45 Jahre alt.
Herr Müller benötigt für die Fort­bewegung einen Rollstuhl.
Diesen kann er wegen seiner Spastik nicht selb­ständig bewegen.
Herr Müller kann seine Emotionen mit Hilfe von Gestik und Mimik ausdrücken.
Dazu zählen zum Beispiel: Freude, Wut, Angst und Schmerzen.
Wünsche kann Herr Müller selbst nicht äußern.
Daher braucht Herr Müller Unter­stützung aus seinem Umfeld.
Dazu gehören zum Beispiel:
Die Angehörigen, Mitbewohner und Mit­bewohnerinnen, die Mitarbeitenden aus dem Wohn­bereich oder Arbeits­bereich.
Herr Müller wünscht sich, dass sie sich in seine Lage hinein­versetzen.  
Und dass sie sich folgende Fragen stellen:'
„Was könnte sich Herr Müller wünschen?“
„Was machen Menschen im gleichen Alter?“
„Was wünschen Sie sich für ihr Leben?“

Herr Müller wünscht sich, dass die Menschen genau hinsehen und hinhören:

  • „Wie reagiere ich auf Veränderungen in meiner Umgebung?“
  • „Nehme ich Geräusche war?“
  • „Wie reagiere ich auf Musik? Bin ich gut gelaunt, wenn Rockmusik aus den Laut­sprechern dröhnt?“
  • „Höre ich gerne den Vögeln im Garten zu, die im Frühling endlich wieder so wunder­schön zwitschern?“
  • „Bin ich gerne unter Menschen oder habe ich viel lieber meine Ruhe?“
  • „Gibt es Menschen bei denen ich aufblühe und andere, bei denen ich immer schlecht gelaunt bin?“

Die Mitarbeitenden aus dem Wohn- und Arbeits­bereich unterstützen die Leistungs­berechtigten jeden Tag darin, am Leben in der Gesell­schaft teilhaben zu können. Dennoch gibt es Themen, die aufgrund von Zeit- und Personal­knappheit nicht ausreichend thematisiert werden können.

Mit der Case Managerin können die Leistungs­berechtigten ihre Wünsche und Ziele besprechen.
Und es wird besprochen, welche Unter­stützung die leistungs­berechtigte Person benötigt.

Diese Hilfen sind individuell. Die Case Managerin unterstützt die leistungs­berechtigte Person bei der Organisation von Hilfen.
Bei Menschen, die nicht verbal kommunizieren können, bezieht die Case Managerin den Unterstützer­kreis mit ein.
Der Unterstützer­kreis ist bei jeder Person verschieden.
Dazu können zum Beispiel gehören: Freunde, gute Bekannte, die Angehörigen, Mitarbeitende aus der Stiftung St. Franziskus.


Maike Ramthun
Projektkoordinatorin, Case Managerin (DGCC)
Evelyn Sowa
Case Managerin am Standort Baindt