Am 16. April fand im Landratsamt Tuttlingen der regelmäßige Austausch mit Landrat Stefan Bär und Sozialdezernent Bernd Mager statt. Im Mittelpunkt des Treffens standen zwischen den Vorständen der Stiftung St. Franziskus, Andrea Weidemann und Stefan Guhl und den Vertretern aus dem Landkreis die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der sozialen Daseinsvorsorge.
Intensiv diskutiert wurden die steigenden Fallzahlen und die Bearbeitung der Anträge im Bereich der Hilfe zur Pflege. Dabei wurde deutlich, dass der Fachbereich derzeit vor erheblichen Herausforderungen steht. Sozialamtsleiterin Kathrin Götze berichtete von der Erwartung spürbarer Entlastungen durch die geplante Umstellung auf ein einheitliches Fachverfahren im Sommer dieses Jahres. Parallel dazu wurden verschiedene organisatorische Maßnahmen ergriffen, um den bestehenden Antragsstau strukturiert, nachhaltig und im Interesse der Betroffenen abzubauen. Zum 1. März 2026 konnten nun auch alle Stellen in diesem Bereich besetzt werden, sodass eine sachgerechte Bearbeitung erfolgen kann. Ebenfalls thematisiert wurden die steigenden Kosten und Eigenanteile in der vollstationären Pflege. Diskutiert wurde, ob eine Objektförderung oder die Einführung eines Landespflegegeldes zu einer spürbaren Entlastung beitragen könnte – angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage befinden sich beide Ansätze jedoch derzeit in weiter Ferne.
Ein weiteres zentrales Thema war die Eingliederungshilfe. Einigkeit bestand darin, dass eine konsequente Entbürokratisierung notwendig ist. Diese soll insbesondere durch stärkere Standardisierung, eine landkreisübergreifende Vereinheitlichung der Verfahren sowie durch eine zwingend erforderliche Digitalisierung erreicht werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Leistungssystematik in Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung erörtert. Nach der bislang in Baden-Württemberg gelebten Modellvielfalt wurde eine Konsolidierung als unvermeidlich angesehen. Erforderlich sei nun eine Verständigung der Landkreise und ihrer Verbände gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Leistungserbringer auf klare gemeinsame Ziele. Wichtig sei dabei, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht eingeschränkt werde. Vielmehr sollen die eingesetzten Ressourcen künftig noch zielgerichteter verwendet werden. Dabei gelte es auch, das Spannungsfeld zwischen pauschalen und gebündelten Leistungen einerseits und der notwendigen individuellen Bedarfsberücksichtigung andererseits ausgewogen zu gestalten, ohne das System zu überfordern und mit bürokratischen Verfahren zu überlasten.
Abschließend wurde der aktuell angestoßene Strukturprozess der katholischen Kirche thematisiert. Dessen mögliche Auswirkungen auf die Sozialräume im Landkreis wurden gemeinsam in den Blick genommen.
Der regelmäßige Austausch soll auch künftig fortgeführt werden, um soziale Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.