Frühförderung für Kinder mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung | SBBZ Sehen | Heiligenbronn
Leistungen für Kinder, Jugendliche Familien
Profil
Mit anderen Menschen, der Welt und sich vertraut werden: Die ersten Lebensjahre prägen die Entwicklung eines Menschen nachhaltig. Wir bieten Kindern mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung sowie ihren Bezugspersonen für diese Zeit unsere spezialisierte Unterstützung an.
Unsere Mitarbeiter aus dem Bereich Frühförderung begleiten Kinder mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung und weiteren Einschränkungen (Vorschulalter, 0 bis 6 Jahre). Außerdem beraten sie Eltern sowie Erzieher an Kindergärten sowie gegebenenfalls beteiligte Therapeuten über die Behinderung des Kindes, ihre Auswirkungen und die Möglichkeiten einer Förderung.
Unser Leistungsangebot der spezifischen Frühförderung
- Einschätzen der Entwicklung des Kindes
- Diagnostik des funktionellen Sehens und der visuellen Wahrnehmung sowie des Hörens und der auditiven Wahrnehmung
- Förderung des Kindes entsprechend seinen Bedürfnissen und den sich ergebenden Möglichkeiten
- Gestaltung eines entwicklungsfördernden Umfelds
- Begleitung bei der Kommunikationsentwicklung
- Videoaufzeichnung und -analyse kommunikativer Situationen
- Hilfsmittelberatung
- Zusammenarbeit mit medizinischen und therapeutischen Stellen
- Unterstützung in rechtlichen Fragen
- Begleitung des Kindes und seiner Eltern beim Prozess der Einschulung
Die hörsehbehindertenspezifische Frühförderung bieten wir als ambulanten Dienst an. Sie kann sowohl im Elternhaus als auch im Kindergarten stattfinden. Als überregionale Beratungsstelle sind wir in allen Landkreisen Baden-Württembergs tätig.
Wichtig zu wissen: Die Angebote der Frühförderung stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
- 07422 569-3282
- 07422 569-3382
- julia.usselmann(at)stiftung-st-franziskus.de
Kloster 2
- 07422 569-3491
- 07422 569-3382
- astrid.borck(at)stiftung-st-franziskus.de
Kloster 2