Begleiteter Umgang

mit der Stiftung St. Franziskus

Eltern und ihre Kinder haben ein Recht auf Umgang miteinander – dies ist das sogenannte „Umgangsrecht“. Dieses Grundrecht besteht auch bei getrennt voneinander lebenden Elternteilen oder bei anderen problematischen Eltern-Kind-Konstellationen. Die Leistungen der Stiftung unterstützen diesen Umgang mit fachkundiger Beratung und sensibler Begleitung.


Unumgänglich für
optimale Unterstützung

Gemeinsam – und mit pädago­gischer Begleitung

Beim „Begleiteten Umgang“ ist eine pädagogische Fachkraft der Stiftung beim Umgang zwischen den Eltern oder einem Elternteil und dem Kind oder den Kindern begleitend tätig. Währenddessen unterstützt die Fachkraft die Kinder und Eltern in schwierigen Situationen und sorgt auch dafür, dass der Umgangsverlauf nicht zu einer Gefährdung des Kindeswohls führt.


Mit den passenden
Rahmenbedingungen

Vorausset­zungen für Begleiteten Umgang

Umgangs­begleitungen stellen eine Einschränkung des elterlichen Rechts auf Umgang mit ihrem Kind dar und müssen insofern fachlich begründet sein. Sie werden im Rahmen der Unterstützungs­planung eingesetzt. Dabei liegt mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vor:

  • Familien­gerichtlicher Beschluss
  • Einvernehmliche Entscheidung (Eine beteiligte Person oder mehrere Beteiligte benennen die Notwendigkeit einer Umgangs­begleitung – daraufhin treffen die Beteiligten eine einvernehmliche Entscheidung für die Einrichtung eines Begleiteten Umgangs.)
  • Antrag beim Jugendamt (Wünschen die Eltern oder andere berechtigte Personen einen Umgang, können diese die Unterstützung des Jugendamtes in Anspruch nehmen und einen entsprechenden Antrag stellen. Das Jugendamt prüft die Notwendigkeit als eigenständige Jugendhilfe­maßnahme.)
  • Familienrechtliche Anordnung (Hinweis: Legt das Gericht hierfür die Zeiten fest, ist es auf die Mitwirkung des Jugendamtes und des Trägers angewiesen.)

Fachkräfte handeln stets zum Wohle des Kindes

Für den „Begleiteten Umgang“ werden Fachkräfte eingesetzt. Diese führen Beratungs­gespräche mit den Eltern und begleiten die Umgänge zum Wohl des Kindes. Im Umgang übernimmt die Fachkraft die beobachtende Rolle und interveniert, wenn die umgangs­berechtigte Person unangemessen auf die Bedürfnisse des Kindes reagiert, seine kindlichen Bedürfnisse einschränkt und das Kind versucht negativ zu beeinflussen.


Andrea Fischer
Bereichsleiterin Ambulante und frauenspezifische Hilfen
Stiftung St. Franziskus
Tulastr. 8
78052 Villingen-Schwenningen
Nadine Söhle
Teamleitung
Stiftung St. Franziskus
Tulastr. 8
78052 Villingen-Schwenningen