Die Satzung der Stiftung St. Franziskus

Unsere Satzung legt die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen für die Stiftung St. Franziskus als Körperschaft des öffentlichen Rechts fest. Sie wurde errichtet am 7. März 1991 vom Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Walter Kasper. Das Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg hat der Stiftung am 11. April 1991 die öffentlich-rechtliche Rechtsfähigkeit verliehen. Aktuell gültig ist die Satzung der Stiftung in der Neufassung vom November 2019, welche vom Stiftungsrat beschlossen und vom Diözesanverwaltungsrat als kirchlicher Stiftungsbehörde im September 2019 sowie vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im November 2019 genehmigt wurde.

Insbesondere regelt die Satzung die Aufgaben der Stiftung, ihre Gemeinnützigkeit, den Erhalt des Stiftungsvermögens sowie die Zusammensetzung und die Aufgaben von Stiftungsrat und Vorstand.


Inhalte der Satzung

  • Präambel
  • Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Verbindung zum Diözesancaritasverband
  • Gemeinnützigkeit
  • Erhalt des Stiftungsvermögens
  • Stiftungsorgane
  • Vorstand
  • Aufgaben des Vorstands
  • Stiftungsrat
  • Aufgaben und Arbeitsweise des Stiftungsrats
  • Rechtsvertretung
  • Aufsicht

 

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