Seelsorge, Ethik und Prävention

Unser Team „Seelsorge, Ethik und Prävention“ beleuchtet mit viel Erfahrung und Fachwissen Grundfragen des Lebens und Arbeitens sowie der Ausrichtung der Stiftung. Als beratendes, informierendes und sensibilisierendes Organ kommt ihm eine Schlüsselrolle bei Diskussions­prozessen zu – nicht zuletzt bei ethischen Fragen, beim Erarbeiten von Lösungen und beim Definieren von Leitlinien.


Orientierung geben

Unser Menschen­bild und unsere Grund­haltung

Das christliche Menschenbild und eine moderne, weltoffene franziskanische Grundhaltung sind die Hauptsäulen der Stiftung St. Franziskus. So heißt es im Leitbild der Stiftung: „Jeder Mensch ist von Gott gewollt und erfährt hierdurch seine eigene tiefste Würde. Gesell­schaftliche Tendenzen, die sich gegen das Leben richten, verpflichten uns zur Auseinander­setzung und zum entschiedenen Handeln“.

In unserer modernen Gesellschaft mit allen ihren bunten Facetten ergeben sich dabei immer wieder neue Frage­stellungen und Heraus­forderungen – egal ob kulturell oder im Rahmen der sich ständig verändernden Lebens- und Arbeits­situation. Sie verlangen nach innovativen Denkansätzen und Lösungen in den drei Aufgaben­feldern der Stiftung.

Die Grundfragen sind nicht selten hochkomplex; es geht oft um Grenz­erfahrungen des Zusammenlebens sowie um existenzielle Themen wie Krankheit, Trauer, Sterben und Tod. Um im Alltag handlungsfähig zu bleiben und sich auf einem ethisch sicheren Terrain zu bewegen, braucht es neben einem klaren Rahmen auch kompetente Einschätzungen und Vorschläge bei aufkommenden Frage­stellungen. Hier bietet das Team auch schnelle Orientierung für Mitarbeiter.


Seelsorge anbieten

Angebote und Begleitung

Die Stiftung St. Franziskus begleitet Klienten sowie Mitarbeiter auf ihrem Weg und bietet ihnen seelsorgerliche Angebote. Hierfür haben wir mit Unterstützung der Diözese Rottenburg-Stuttgart eine eigene Stabsstelle eingerichtet.

Unser Seelsorge­konzept ist ein Gemeinschaft­sprojekt aus Stiftungsseelsorge, Vorstand, Führungs­kräften und Mitarbeitern. Es konkretisiert den modernen franziskanischen Weg der Stiftung und die Aufgaben­stellung der stiftungsweiten Seelsorge im Hinblick auf spirituelle Erfahrungs­räume und unter­stützende Angebote. Ebenfalls wichtige Elemente sind die Vernetzung in Arbeits­gemeinschaften und die Zusammen­arbeit mit Partnern.

Die besondere Herau­sforderung für die Seelsorge ist die Viel­fältigkeit der Kulturen, Lebens­anschauungen und religiösen Orientierungen. Die Stiftung ist hier als franziskanisch orientiertes Unternehmen sehr offen und nimmt die Menschen in ihrer Sinn- und Gottessuche sowie in ihrer religiösen Vielfalt ernst.

Unser Fachteam hat auch für die Sterbe- und Trauer­begleitung ein Rahmenkonzept zur Begleitung ausgearbeitet. Denn: „Der Tod gehört zum Leben, Sterben ist für uns ein Teil des Lebens und wir möchten diese Phase des Lebens sensibel und verantwortungs­bewusst gestalten.“ Die Konzeption unterstützt die Mitarbeiter in den Aufgaben­feldern und legt Standards fest. Dies soll dazu beitragen, dass die Sterbe- und Abschieds­kultur spür- und erlebbar wird.


Prävention
und Gewalt

Vorbeugen, intervenieren, aufklären, helfen

Ziel unserer Präventions­beauftragten ist es, Gewalt und sexualisierter Gewalt im Unternehmen vorzubeugen, im Falle eines Verdachts zu intervenieren, Fälle aufzuarbeiten und Hilfe­stellungen zu geben. Hinzu kommt die Förderung einer offenen, bereichs­übergreifenden (Diskussions-)Kultur sowie von gegen­seitiger Achtsamkeit und Verantwortung.

Gewalt kann sich dabei sowohl an Mitarbeitern als auch an Klienten sowie in unter­schiedlichsten Formen zeigen – beispiels­weise Vernach­lässigung, Beschimpfung, Mobbing oder physische Gewalt.

Hauptaufgabe der Präventions­arbeit ist es, bereits bestehende institutionelle Schutz­konzepte der Stiftung lebendig und aktuell zu halten, damit Gewalt in Handlungen, Vorgängen oder sozialen Zusammen­hängen nicht schädigend wirken kann – etwa durch Beratung für Mitarbeiter, Klienten und Angehörige, aber auch für die Schwestern des Klosters Heiligenbronn.

Die Stiftung unternimmt viel schon im Vorfeld – also ‚präventiv‘ – und wird nicht erst bei der Intervention tätig. Das sorgt für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Thema im Arbeits­alltag.

Wir wissen um unsere Verantwortung in der Erziehung, Begleitung, Betreuung und Pflege von anvertrauten Menschen. Darum tun wir viel für ihren Schutz und ihre Integrität. Unsere Präventions­beauftragte initiiert und koordiniert Maßnahmen – insbesondere gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch. Bei Grenz­verletzungen oder Übergriffen garantiert sie die Einhaltung des Schutz­konzeptes.

Die Prävention­saufgabe ist in unserem „Institutionellen Schutzkonzept“ klar beschrieben. Dazu gehören zum Beispiel die Aufarbeitung von Missbrauchs­fällen und das Erarbeiten sexual­pädagogischer Konzepte. Unsere Regelungen basieren auf den Leitlinien des Caritas­verbands und der Präventions­ordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Zu Beginn ihrer Tätigkeit bestätigen alle unsere angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeitern mit ihrer Unterschrift den Ehren­kontrakt „Gemeinsam gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“. Er verpflichtet sie zu Respekt und Schutz des körperlichen und seelischen Wohls der von ihnen betreuten Menschen. Von allen neu eintretenden Mitarbeitern verlangen wir zudem ein qualifiziertes Führungs­zeugnis. Damit schließen wir die Beschäftigung einschlägig Vorbestrafter aus.

Die Prävention fördern wir auch mit öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise der Wander­ausstellung „Echt mein Recht!“ von der PETZE Kiel, die bereits in Heiligenbronn zu sehen war. In ihr wird speziell für Menschen mit Lern­schwierigkeiten anschaulich und in einfacher Sprache über die Rechte und den Schutz vor sexueller Gewalt aufgeklärt.


Die wichtige
Versorgungs­planung

Gesund­heitliche Versorgungs­planung am Lebensende

Die Versorgungs­planung betrifft innerhalb der Stiftung St. Franziskus die Aufgabenfelder Altenhilfe und Behinderten­hilfe. Das freiwillige Beratung­sangebot richtet sich an Bewohner der Altenzentren und deren Angehörige. In vielen Gesprächen klären wir mit den Betroffenen, wie sie sich die Gestaltung ihrer letzten Lebensphase vorstellen und wünschen.

Als Angebot der Kranken­kassen entstand die Versorgungs­planung aus dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativ­versorgung (HPG). Dazu gehört die Beratung über medizinisch-pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Versorgung sowie über rechtliche Vorsorge­möglichkeiten wie beispielsweise die Patientenverfügung.

Hier mehr erfahren: Gesundheitliche Versorgungsplanung


Ute Graf
Stiftungsseelsorgerin
Stiftung St. Franziskus
Kloster 2
78713 Schramberg-Heiligenbronn
Simone Fader
Präventionsbeauftragte