Sonderpädagogische Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung | Kinder und Jugendliche
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Profil
Mit anderen, der Welt und sich vertraut werden: Die ersten Lebensjahre prägen die Entwicklung eines Menschen nachhaltig. Wir bieten Kindern mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung sowie ihren Bezugspersonen für diese Zeit unsere spezialisierte Unterstützung an. Im Rahmen der Frühförderung begleiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kinder mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung und weiteren Behinderungen im Vorschulalter (0-6 Jahre). Außerdem beraten sie Eltern und Erzieherinnen sowie Erzieher an Kindergärten sowie gegebenenfalls beteiligte Therapeuten über die Behinderung des Kindes, ihre Auswirkungen und die Möglichkeiten einer Förderung.
Leistungen unserer spezifischen Frühförderung
- Einschätzung der Hör-, Seh- und Kommunikationspotenziale des Kindes
- Aufzeigen und Vermitteln von Kommunikationskompetenzen des Kindes und seiner Partner
- Coaching in Kommunikationsstrategien mittels Videoanalyse
- Beratung zur entwicklungsfördernden Umgebungsgestaltung
- Unterstützung bei der Anpassung von Lernumgebung und -medien an die Wahrnehmungsmöglichkeiten des Kindes
- Beratung zu Hilfsmittelbeschaffung, -auswahl und -einsatz
- Unterstützung bei der Vernetzung mit anderen Diensten und Stellen
Die Angebote unserer Sonderpädagogischen Beratungsstelle bieten wir in ambulanter Form an. Sie kann sowohl im Elternhaus als auch im Kindergarten oder in der Schule stattfinden. Als überregionale Beratungsstelle sind wir in allen Landkreisen Baden-Württembergs tätig. Die Angebote der Frühförderung stehen kostenfrei zur Verfügung.

- Telefon: 07422 569-3282
- Telefax: 07422 569-3382
- E-Mail: julia.usselmann(at)stiftung-st-franziskus.de
Kloster 2

- Telefon: 07422 569-3491
- Telefax: 07422 569-3382
- E-Mail: astrid.borck(at)stiftung-st-franziskus.de
Kloster 2