Die Beratungsstelle Persönliches Budget
Seit dem 1. Januar 2008 besteht für Menschen mit Behinderung ein Rechtsanspruch auf ein "Persönliches Budget". Beim Persönlichen Budget handelt es sich nicht um eine neue Leistungsart, sondern um eine neue Form der Leistungserbringung, mit der der Mensch mit Behinderung die nötigen Betreuungsleistungen selbst bezahlt.