Kosten­träger, Finan­zierungen und Verant­wortliche

Finanziert werden die Angebote der Stiftung St. Franziskus primär durch die jeweiligen öffentlichen Kosten­träger. Grundlage hierfür sind die gemeinsam getroffenen Leistungs- und Entgelt­vereinbarungen sowie die jeweiligen Dienst­leistungs­verträge. Des Weiteren erfreuen sich unsere Aufgaben­felder der finanziellen Unter­stützung durch Kooperations­partner sowie Spenderinnen und Spender.


Unterstützung
zahlt sich aus

Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien

Das Aufgabenfeld steht unter der Leitung von Matthias Ries.

Die vier Bereiche werden von den Bereichsleitungen verantwortet:

  • Stationäre Angebote: Matthias Krumhard
  • Ambulante und frauenspezifische Hilfen: n.n.
  • Schulen und Tagesgrupen: Yvonne Lichtblau
  • Kindertagesstätten und sozialräumliche Angebote: Michael Kuner

Als weitere Ansprechpartner stehen Ihnen unsere Abteilungsleitungen gerne zur Verfügung.

Die Betreuung erfolgt auf Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII:

  • Inobhutnahmeplätze nach § 42 bzw. 42a auch für unbegleitete minderjährige Ausländer
  • Heimerziehung nach §§ 34 bzw. 35a sowie § 41
  • Ambulante Hilfen – Erziehungsbeistandschaft nach § 30 und Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31
  • Schulbegleitung nach § 35a
  • Betreuung in einer Tagesgruppe nach § 32
  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Kinder nach § 19

Infos
zum Download

Leistungs- und Entgeltvereinbarungen