Einzigartig in Baden-Württemberg
Unser Kompetenzzentrum für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung
Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art. Sie ist nicht die Summe aus Taubheit und Blindheit. Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung fehlen die beiden wichtigsten Sinne, um die Welt wahrzunehmen – das Hören und das Sehen – entweder ganz oder sie stehen deutlich eingeschränkt zur Verfügung. Grundsätzlich nutzt ein Mensch, der von einer Hörbehinderung betroffen ist, in der Regel den Sehsinn, um seine Hörbeeinträchtigung auszugleichen. Hingegen nutzt ein Mensch, der von einer Sehbehinderung betroffen ist, seinen Hörsinn verstärkt, um die Einschränkungen durch die Sehbehinderung so gering wie möglich zu halten. Sobald eine Kombination eines Seh- und Hörverlustes auftritt, sind diese Ausgleichsprozesse nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt möglich. Dadurch entsteht eine eigenständige Behinderung, bei der das Ausmaß der Hör- und Sehbehinderung sehr unterschiedlich ist und sehr unterschiedlich kombiniert sein kann.