Unsere Kindergärten
In den Schulkindergärten der Stiftung erhalten Kinder mit Hör- oder Seheinschränkung, mit Taubblindheit oder Sprachbehinderung eine intensivere Förderung in kleinen Gruppen und Einzeltherapie durch Fachkräfte. Ab dem zweiten oder dritten Lebensjahr können die Kinder in einen Schulkindergarten der Stiftung aufgenommen werden.