Ablauf der Ausbildung
Duale 3-jährige Ausbildung
- Praxis im Ausbildungsbetrieb in der Stiftung St. Franziskus und Berufsschulbesuch an der eigenen Sonderberufsschule in Heiligenbronn
- Inhalte sind in den jeweiligen Ausbildungsrahmenplänen der Kammern (IHK, RP, HWK) festgeschrieben
- ggf. Nachhilfe/Stützunterricht
- sozialpädagogische Begleitung über die ganze Ausbildungsdauer hinweg
- 4 Förderplangespräche während der Ausbildungszeit mit Azubi, Ausbilder, Lehrern, ggf. Wohngruppe, ggf. Eltern oder weiteren Beteiligten
- Zwischenprüfung (praktisch und schriftlich) im 2. Ausbildungsjahr
- Abschlussprüfung (praktisch und schriftlich) zum Ende des 3. Ausbildungsjahrs
- Teilweise Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) mit Azubis aus externen Betrieben
- Praktika in externen Betrieben im 3. Ausbildungsjahr, um einen Arbeitsplatz im Anschluss an die Ausbildung zu finden (erster Arbeitsmarkt, sozialversicherungspflichtig)
Ausbildungsbeginn
- jeweils erster Montag im September, nach Absprache auch unterjähriger Einstieg möglich.
Ausbildungsvoraussetzungen
- ohne Schulabschluss möglich, Hauptschulabschluss ist keine Voraussetzung (Ausnahme: Ausbildung zum Altenpflegehelfer)
- Genehmigung und Zuweisung durch die Agentur für Arbeit auf Grundlage des arbeitspsychologischen Gutachtens und Berufsberatung durch Reha-Berater
- Praktikum/Probearbeit möglich
- ggf. Berufsvorbereitung notwendig bspw. VAB (Vorqualifizierungsjahr Arbeit & Beruf) oder BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme)
Mögliche Ausbildungen
- Koch
- Fachpraktiker Küche
- Bäcker
- Fachpraktiker Bäcker
- Hauswirtschafter
- Fachpraktiker Hauswirtschaft
- Fleischer
- Fachpraktiker Fleischer
- Gärtner Garten- und Landschaftsbau
- Gartenbaufachwerker
- Landwirt
- Fachpraktiker Landwirtschaft
- Maler
- Fachpraktiker Maler und Lackierer
- Bau- und Metallmaler
- Schreiner
- Fachpraktiker Holzverarbeitung
- Flechtwerkgestalter (Korbmacher)
- Bürsten- und Pinselmacher
- Altenpflegehelfer (dual, 2-jährig)
- weitere Ausbildungen in Kooperation mit freien Wirtschaftsunternehmen
Erklärung Fachpraktiker-Berufe
- in der Theorie und Praxis im Vergleich zum jeweiligen Vollberuf von den Anforderungen her reduziert (frühere Helferberufe) s. § 66 BBiG
Vergütung und Urlaub
- Ausbildungsgeld vonseiten der Agentur für Arbeit (bemisst sich am Einkommen der Eltern)
- keine Ausbildungsvergütung durch die Stiftung St. Franziskus
- 30 Tage Urlaub im Jahr unabhängig von Schwerbehinderten-Status
ZAQ – Theorieinhalte, Zukunftsperspektiven
(Vermittlung in die freie Wirtschaft)
- Begleitung/Betreuung durch den Sozialdienst des ZAQ
- bei großer Entfernung zum Wohnort: Unterbringung in Wohngruppe Haus Karolina Sulgen möglich
- Vermittlung in Arbeit durch Praktika im 3. Ausbildungsjahr
- Beratung und Vermittlung durch Agentur für Arbeit, Berufsschule: Abnahme der theoretischen Zwischen- und Abschlussprüfungen, Vermittlung der theoretischen Kenntnisse eines Berufsbildes anhand der vorgegebenen Lehrpläne
- Vorbereitung aufs Berufsleben, Bewerbungstraining, Stütz-/Förderunterricht
- Nachbetreuung durch das ZAQ von mind. 6 Monaten
- 4. Lehrjahr/weitere Ausbildung zum Gesellen/Vollberuf möglich
Zielgruppe
Menschen mit besonderem Förderbedarf: Lernproblematik, Lernbeeinträchtigung, Sinnesbehinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung, Blindheit, Hörsehbehinderung, Förderschüler, ohne Schulabschluss, mit Hauptschulabschluss, Abgänger VAB, Abgänger BvB, Abgänger Förderschule, Berufsberatung Agentur für Arbeit

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Lukas Müller
Stiftung St. Franziskus
Kloster 2
78713 Schramberg-Heiligenbronn
Telefon: 07422 569-3399
Telefax: 07422 569-3390
E-Mail: lukas.mueller@stiftung-st-franziskus.de