Unser oberstes Organ
Der Stiftungsrat
Der ehrenamtlich arbeitende Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung St. Franziskus und erfüllt die Aufgabe als Aufsichts-, Beschluss- und Kontrollorgan. Das Gremium konstituierte sich im Oktober 1991 und ist auf maximal neun Personen begrenzt. Seine Zusammensetzung ist in der Satzung geregelt.
Mindestens dreimal jährlich kommt der Stiftungsrat zusammen. Insbesondere stellt er Grundsätze auf zur Verwirklichung des Stiftungszwecks und genehmigt u.a. den Wirtschafts- und Investitionsplan.