Die Satzung der Stiftung St. Franziskus
Die Satzung legt die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen für die Stiftung St. Franziskus als Körperschaft des öffentlichen Rechts fest. Sie wurde errichtet am 7. März 1991 vom Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Walter Kasper. Das Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg hat der Stiftung am 11. April 1991 die öffentlich-rechtliche Rechtsfähigkeit verliehen.