Frühförderung
Der Sonderpädagogische Dienst des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Hören, SBBZ mit Internat für Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung hat einen kreisübergreifenden Zuständigkeitsbereich.
Der Sonderpädagogische Dienst des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Hören, SBBZ mit Internat für Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung hat einen kreisübergreifenden Zuständigkeitsbereich.
Frühförderung umfasst alle Maßnahmen und Angebote in den Bereichen:
Sie richtet sich an Kinder mit Hörbehinderung vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Schuleintritt sowie an deren Eltern und Bezugspersonen.
Im Rahmen der Frühförderung bieten wir folgende Angebote an:
In folgenden Landkreisen sind wir für SIe tätig:
Die Sonderpädagogischen Maßnahmen zielen darauf ab, die Auswirkungen einer Hörbehinderung auf die Entwicklung des Kindes zu mildern oder auszugleichen. Die Frühförderung stimmt ihre Zielsetzungen und Maßnahmen mit den Erziehungsberechtigten und den Partnern in der Förderung, Erziehung und Betreuung ab.
Handlungsleitende Grundsätze:
Alle Angebote des Sonderpädagogischen Dienstes stehen kostenfrei zur Verfügung.
Abteilungsleiterin Frühförderung
Birgit Schindler
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat, Förderschwerpunkt Hören
Kloster 2
78713 Schramberg-Heiligenbronn
Telefon: 07422 569-3228
Telefax: 07422 569-3274
E-Mail: birgit.schindler@stiftung-st-franziskus.de