Weitere Flächentestungen in der Altenhilfe der Stiftung

Die Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 und die Genesungen halten sich im Aufgabenfeld der Altenhilfe der Stiftung St. Franziskus weiterhin in etwa die Waage. Es gibt zwar neue Infektionen, sowohl bei Bewohner*innen als auch bei Mitarbeiter*innen, doch die Infektionsketten sind bislang immer gut nachvollziehbar, sodass alle notwendigen Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können. „Quer durch alle 13 Altenhilfeeinrichtungen sind stand Donnerstag, 14.05.2020, insgesamt 27 Bewohner*innen und 13 Mitarbeiter*innen infiziert. Von diesen Bewohner*innen sind mittlerweile 12 genesen, 8 noch in der Corona-Station zur Behandlung, ein zu Betreuender befindet sich noch im Klinikum zur Behandlung, 6 mit Covid-19 Infizierte Bewohner*innen sind leider verstorben. 8 infizierte Mitarbeiter*innen sind noch in Quarantäne. 5 Mitarbeiter*innen sind wieder genesen und zurück im Dienst,“ so Boris Strehle, Aufgabenfeldleiter der Altenhilfe.

Die Altenzentren der Stiftung St. Franziskus sind insgesamt eng in die Corona-Test-Strategie des Landes Baden-Württemberg eingebunden. Ein zentraler Punkt der Test-Strategie betrifft die Flächentests in Altenzentren und Pflegeeinrichtungen. Los ging es im St. Anna in Tuttlingen, es folgten St. Josef in Spaichingen, St. Ulrich in Wehingen und das Dr.-Karl-Hohner-Heim in Trossingen. Am Dienstag fand die Testung im Altenzentrum St. Elisabeth in Rottweil statt. Hier waren alle Testergebnisse negativ. Die übrigen Einrichtungen im Landkreis Rottweil sollen ebenfalls in Kürze getestet werden. Bei den bislang rund 400 Testungen an Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen der Stiftung St. Franziskus wurde bis dato nur ein positiver Befund unter den Bewohner*innen festgestellt. Die Testung wird nun auf andere Landkreise ausgeweitet. Die Kosten hierfür werden von den Gesundheitsämtern übernommen. Außerhalb der einmaligen flächendeckenden Testung in stationären Pflegeeinrichtungen werden selbstverständlich weiterhin anlassbezogene Untersuchungen bei Verdachtsfällen durchgeführt.

Viele der Bewohner*innen und deren Angehörigen warteten die letzten Tage gespannt auf die von der Politik angekündigten Lockerungen im Hinblick auf die Pflegeeinrichtungen. Die Landesregierung hatte erste Lockerungen ab dem 09.05.2020 in Kraft gesetzt. Weitere werden ab dem 18.05.2020 folgen. In der Altenhilfe werden die Lockerungen ambivalent gesehen. Einerseits freue man sich über die wiedergewonnenen Freiheiten und Chancen der Begegnung für die Bewohner*innen. Andererseits birgt die Öffnung erhöhte Risiken, dass das Corona-Virus doch in eine Einrichtung gelangen wird. Um gut vorbereitet zu sein, hat die Altenhilfe entsprechende Handreichungen für die Bewohner*innen, Besucher*innen und die Mitarbeiter*innen erarbeitet, die eine Orientierung bieten um mit der Situation gut umgehen zu können. Für den Besuch von Angehörigen stehen nun Besucherzimmer zur Verfügung, zudem gelten die üblichen Maßnahmen aus Mund-Nasen-Schutz, Händedesinfektion und Abstandsgebot. Besucher werden dringend gebeten sich im Vorfeld anzumelden. Wohnbereiche bleiben weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen. Ebenso wurde ein Besuchsmanagement seitens der Stiftung eingerichtet.

In den beiden anderen Aufgabenfeldern der Stiftung St. Franziskus, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, sind bis dato keine Infektionen der Klienten*innen bekannt.

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