Infektionen gehen deutlich zurück, mit den Coronavirus-Mutationen drohen neue Gefahren!

Die Infektionszahlen in der Stiftung St. Franziskus gehen weiter zurück. Insbesondere ist dies auf die Impfungen zurückzuführen, die deutlich dazu beitragen, dass die Altenzentren der Stiftung besser geschützt sind. Besorgt ist die Stiftung hinsichtlich der Gefahren, die durch Infektionen mit den Coronavirus-Mutationen ausgelöst werden können.

Impfstart für die Stiftung war der 6. Januar 2021 im Altenzentrum Luise-Poloni-Heim in Tübingen. Mittlerweile haben in allen 13 Altenzentren der Stiftung und in der Klostergemeinschaft die Erstimpfungen stattgefunden. Etwa in der Hälfte der Altenzentren gab es bereits auch schon die Zweitimpfung. Aktuell bestehen noch zwei aktive Infektionen bei Klienten und zwei bei Mitarbeitenden der Altenhilfe. Aufgrund dieser geringen Zahl an aktiven Infektionen wurde die Corona-Kurzzeitpflege im Franziskusheim Schwenningen zum 5. Februar 2021 eingestellt. Bei Bedarf kann diese aber jederzeit wieder eröffnet werden.

Bedauerlicherweise können circa 30 Prozent der Mitarbeitenden und Klienten, die sich bereits während des Pandemie-Geschehens infizierten, nicht geimpft werden. Diese Regelung erschwert den Aufbau einer stabilen Herdenimmunität in den Altenzentren, da es mittlerweile auch zu Neuerkrankungen bei bereits ehemals infizierten Personen kommen kann. Boris Strehle, Aufgabenfeldleiter der Altenhilfe erklärt: „Würde ehemals infizierten Menschen ein Impfangebot gemacht werden, könnten wir einen deutlich wirksameren Gesundheitsschutz für alle gewährleisten.“ Daher ist es auch weiterhin wichtig, dass die mobilen Impfteams Einsätze in den Pflegeheimen anbieten und dies von den Kommunen unterstützt wird.

Die Organisation und die Durchführung der Impftermine sowie die Testung von Mitarbeitenden, Angehörigen und Besuchern bringt einen hohen Arbeitsaufwand mit sich. Seit dem 26. Januar 2021 unterstützt die Bundeswehr auch die Altenzentren der Stiftung bei der Durchführung von Schnelltestungen. Die Beteiligung der Bundeswehr bei den Testungen ist bis zum 15. Februar 2021 geplant. Danach sollen die Mitarbeitenden durch den Einsatz von zivilen oder freiwilligen Kräften entlastet werden. „Aufgrund der herausfordernden Wochen, die die Einrichtungen hinter sich haben, wäre ein Einsatz der Soldaten bis zur Beendigung der Impfungen wünschenswert und eine große Hilfe und Entlastung für die Mitarbeitenden“, sagt Dr. Thorsten Hinz, Vorstand der Stiftung St. Franziskus.

Auch in der Behindertenhilfe in Heiligenbronn fanden bereits erste Impfungen durch das mobile Impfteam des Landkreises Rottweil statt. Termine für die zweite Impfung wurden für den Aschermittwoch vereinbart. Aktuell haben sich vier Klienten und ein Mitarbeitender in der Behindertenhilfe mit dem COVID-19 Virus infiziert. Dies konnte jeweils durch eine PCR-Testung festgestellt werden.

In der Kinder- und Jugendhilfe der Stiftung gibt es aktuell keine Infektionen, weder bei den Kindern oder Jugendlichen noch bei den Mitarbeitenden. Schulbegleiter der Stiftung unterstützen viele Kinder im Homeschooling und werden hier vielfach mit großen Nöten der betroffenen Familien konfrontiert, die sich überfordert und allein gelassen fühlen. Die Kinder- und Jugendhilfe würde ein freiwilliges Testangebot für ihre Mitarbeitenden begrüßen. Jedoch bedarf es der Klärung, wie die Testungen der dezentralen Angebote organisiert und finanziert werden können. „Hier sind die zuständigen Behörden gefragt“, macht Matthias Ries, Aufgabenfeldleiter der Kinder- und Jugendhilfe, deutlich. Er weist darauf hin, „dass die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe während der Pandemie immer wieder vergessen werden. Sie leisten täglich wichtige Arbeit um die Schwächsten in der Gesellschaft zu stützen.“

Mit Sorge blicken die Vorstände der Stiftung, Stefan Guhl und Dr. Thorsten Hinz, auf die Verbreitung der neuen Coronavirus-Mutationen und machen deutlich: „Es sollte unbedingt eine dritte Infektionswelle verhindert werden.“ Als zwingend erachten die Vorstände auch die Verlängerung des Krankenhausentlastungsgesetzes und anderer Corona-Sozialschutzschirme, um als gemeinnütziger Träger diese Situation überhaupt meistern zu können. „Erst wenn die Pandemie beendet ist, dürfen die Schutzschirme für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialbranche geschlossen werden“, sagen Stefan Guhl und Dr. Thorsten Hinz.

zurück zur Übersicht