Kurzzeit- und Vollzeit­pflege

Ein Wechsel in eine neue Umgebung fällt nie leicht – erst recht nicht im Alter. In unseren Altenzentren können sich pflegebedürftige Menschen jedoch vom ersten Tag an geborgen und wie zu Hause fühlen. Wer zu uns umzieht, kann sein altes Leben praktisch mitnehmen – ganz im Sinne von: „Bleib, wer du bist!“


Herzlich willkommen
daheim

Unsere voll­stationäre Pflege

In den 13 Altenzentren der Stiftung St. Franziskus finden sich nicht nur Wohneinheiten zur vollstationären, dauerhaften Pflege. Wir bieten auch offene Angebote wie zum Beispiel die Tagespflege zur Betreuung an ausgesuchten Tagen, den offenen Mittagstisch, Cafeterien, Veranstaltungsangebote, Feste und Gottesdienste. Damit erweitern wir das Leistungsspektrum und bieten mehr Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.

Die Einrichtungen in den Landkreisen Ravensburg, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Tübingen, Tuttlingen und Zollernalb sind individuell konzipiert und orientieren sich stets am Wohlbefinden unserer Klienten.

In kleinen, familiären Wohngruppen leben die Bewohner in Gemeinschaften von zehn bis zwanzig Mitbewohnern. Ein gemütliches Ess- und Wohnzimmer mit Wohnküche bildet den Mittelpunkt. Qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung bedeutet auch fürsorgliche Zuwendung. Altersgerechtes Essen aus eigenen Küchen und mit eigenen Produkten aus Betrieben der Stiftung St. Franziskus erfreut Bewohner, Gäste und Bezieher des Essens auf Rädern.

Das eigene Zimmer lässt sich mit eigenen Möbeln und Gegenständen individuell gestalten und einrichten. Hier hat jeder die Möglichkeit, für sich zu sein und sich auch mal zurückzuziehen. Pflegebett und Schränke werden gestellt. Ein Bad gehört zu jedem Zimmer.

Den Tagesablauf im Altenzentrum gestalten die Menschen weitgehend nach eigenen Wünschen. Die Alltagsgestaltung richtet sich nach ihren persönlichen Gewohnheiten und Bedürfnissen. Ihr neues Zuhause bietet ihnen dabei Abwechslung und gemeinsame Freizeitgestaltung. Angehörige sind jederzeit willkommen.


Rundum gute
Erfahrung

Kurzzeit- und Verhin­derungs­pflege

Unsere Altenzentren bieten auch Plätze für den vorübergehenden Aufenthalt einer pflegebedürftigen Person – wenn zum Beispiel wegen Urlaub, Geschäftsreise oder Krankheit eine Betreuung durch Angehörige nicht möglich ist. Unsere verlässliche und kompetente Kurzzeitpflege entlastet alle Beteiligten und gibt ihnen ein gutes Gefühl von Sicherheit. Wir sind für Sie da!

Die Kurzzeitpflege entlastet nicht nur pflegende Angehörige und bietet Pflegebedürftigen eine Rundumversorgung während ihres Aufenthalts. Durch die Möglichkeit zur Teilnahme an den zahlreichen Veranstaltungen unserer Häuser und die Teilhabe an der Gemeinschaft wird auch jedes Gefühl von Einsamkeit ausgeschaltet. Der Tapetenwechsel kann dabei durchaus einmal guttun.

Verhinderungspflege kann in allen unseren Altenzentren oder über unsere ambulanten Pflegedienste erfolgen.

Ambulante Pflege


Wer übernimmt
welche Kosten?

Antworten zur Finanzierung

Die Leistungen der vollstationären Kurzzeitpflege werden von der Pflegekasse mit dem Höchstbetrag von 1.612 Euro für maximal acht Wochen im Jahr übernommen (Pflegegrad 1: 125 Euro pro Monat). Die Leistungen können aber auch mit der sogenannten Verhinderungspflege kombiniert werden. Dann erhöhen sich der Betrag auf 3.224 Euro für maximal 14 Wochen im Jahr.

Die Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die pflegende Person wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Anspruch geltend zu machen. Die Verhinderungspflege kann in allen unseren Altenzentren oder über unsere ambulanten Pflegedienste erfolgen.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie weitere Fragen haben.


Gesund­heitliche Versorgungs­planung

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