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Taubblindheit und Hörsehbehinderung
Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art, die sich nicht aus der Addition von Taubheit und Blindheit ergibt. Unter Taubblindheit ist eine Behinderung zu verstehen, die ausgeht von einer Schädigung sowohl des Sehens als auch des Hörens. Da beide Fernsinne geschädigt sind, können die Ausfälle des einen Sinnes nicht oder nur mangelhaft durch den jeweils anderen Sinn kompensiert werden. Deshalb treten bereits bei relativ geringen Einzelschädigungen schwere Beeinträchtigungen der Gesamtentwicklung auf.
Am 1. April 2004 hat das Europaparlament in Straßburg durch Verabschiedung einer förmlichen Erklärung festgestellt, dass taubblinde Menschen nicht von zwei unterschiedlichen Behinderungen, sondern von einer spezifischen Behinderung eigener Art betroffen sind.
Auch bei vorhandenem Seh- oder Hörrest sind die Betoffenen im Wesentlichen auf die Informationsübermittlung durch den taktil-haptischen Sinn angewiesen. "
Hörsehbehinderten und taubblinden Menschen stehen folgende Kommunikationssysteme zur Verfügung:
Lormen und Fingeralphabet, Lautsprache unterstützt durch körpernahes/taktiles Gebärden und/oder Phonembestimmtes Manual System (PMS), Bilder und Piktogramme, Punkt- und Schwarzschrift, Bezugsobjekte und Körpersprache. |

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Wesentliches Ziel in unserer Förderung taubblinder und hörsehbehinderter Kinder und Jugendlicher ist es, sie in ihrer schulischen und außerschulischen Entwicklung zu fördern und zu begleiten, um ihnen eine weitgehende Selbständigkeit und eine größtmögliche Lebenszufriedenheit und die Teilhabe am Leben der Gesellschaft zu ermöglichen.

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Die Begleitung und Förderung von behinderten Menschen in unserer Einrichtung geschieht grundsätzlich in zwei Lebensbereichen. Diese klare Trennung soll auch bei den hörsehgeschädigten Menschen gelten. In der Schule werden ein oder max. zwei hörsehgeschädigte Kinder und Jugendliche in eine Klasse oder Internatsgruppe mit blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen integriert.
Außerhalb der Schule werden die Kinder in den alters- und geschlechtsgemischten Internats- und Tagesgruppen teil- oder vollstationär betreut. |
Um dem hörsehgeschädigten Kind Sicherheit zu bieten, ist ein strukturierter Tagesablauf, in dem unbekannte Situationen genügend aufgearbeitet und durchgespielt werden, notwendig. Dadurch können evt. vorhandene Ängste abgebaut und Vertrauen aufgebaut werden (z.B. Erklärung des täglichen Stundenplanes, von Besuchen und Terminen usw.).
Für jeden Schüler und jede Schülerin wird ein individueller Förderplan von den Eltern und den Mitarbeitern in Schule und Internat im Team erarbeitet und in regelmäßigen Abständen überprüft und neu fortgeschrieben.
Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Internat ist unumgänglich. So müssen z.B. der aktuelle Schulstoff und praktische schulische Inhalte im Internat oder auch Zuhause wieder aufgegriffen, vertieft und versprachlicht werden. Für spezifische Fragestellungen wie die Einarbeitung in spezifische Arbeitsweisen (Mundbilder, PMS, Gebärden, Lormen, Kontraste, Vergrößerungen, Brailleschrift...), Raumgestaltung (schallarme Räume..) etc. ist eine regelmäßige Unterstützung durch geschultes Fachpersonal notwendig.
Der Kontakt zum Elternhaus muss intensiv gestaltet werden (Telefonate, Kontaktheft, Besuche der Eltern...). Beim Telefonieren und nach einem Wochenende sind verstärkt Rücksprachen notwendig, um Missverständnissen vorzubeugen bzw. diese aufzuklären. |
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Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung, dann rufen Sie uns an oder schicken Sie ein Fax oder E-Mail an:
Förderzentrum Sehen
Abteilung Taubblinde
Kloster 2
78713 Schramberg
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