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Beratung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und fördern sehbehinderte,
blinde, taubblinde und hörsehbehinderte Kinder im Vorschulalter (0 - 6 Jahre), auch mehrfachbehinderte Kinder im Rahmen der Frühförderung,
ihre Eltern sowie ihre Betreuerinnen und Betreuer in Kindergärten.
Außerdem bieten wir sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern an allgemeinen Schulen und anderen Sonderschulen, ihren Eltern und ihren Lehrerinnen und Lehrern Unterstützung und Beratung an.
In der Beratungsstelle arbeiten fünf Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer mit der Ausbildung Blinden- oder Sehbehindertenpädagogik.
Die Betreuung können wir leisten in den Kreisen RW, VS, FDS, TÜ, RT, Ul, BL, BC, SIG, RV, FN, KN, FR, LÖ, WT und TUT. Familien aus anderen Kreisen in Baden-Württemberg vermitteln wir an die zuständigen anderen Beratungsstellen. |

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Für Fragen und Wünsche rufen Sie uns an oder schicken Sie ein Fax oder E-Mail an:
Pädagogische Beratung für
blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche
Kloster 2
78713 Schramberg
Außenstelle Rottenburg
an der C.-J.Leiprecht-Schule
Weggentalstraße 85
72108 Rottenburg |
Außenstelle Konstanz
Marktstätte 12
78462 Konstanz
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Telefon:
Fax: |
07472 - 94 80 10
07472 - 94 80 10 |
Telefon:
Fax: |
07531-915086
07531-915086 |
Frühförderung für Kinder mit einer Sehschädigung
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Schon ein Säugling reagiert auf optische Reize aus seiner Umgebung durch aktive Zuwendung. Dieses Zusammenspiel von Reiz und Reaktion hat entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung eines Kindes. Eine Sehschädigung verhindert die vollständige Aufnahme optischer Reize. Dadurch ist auch die Ausreifung des Sehapparates wie auch die Verarbeitung visueller Eindrücke zu folgerichtigen Gesamteindrücken der kindlichen Wahrnehmung erschwert, behindert oder ganz unmöglich. Die Einschränkungen oder der Ausfall des Sehreizes kann die gesamte Entwicklung eines Kindes gefährden.
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Deshalb bieten wir Familien mit blinden, sehbehinderten oder mehrfachbehinderten sehgeschädigten Kindern im Vorschulalter so früh wie möglich Beratung und Frühfördermaßnahmen für die betroffenen Kinder an. Die
Frühförderung, die hauptsächlich Hausfrühförderung ist, ist für die Eltern kostenlos. Die Beratung schließt Besuche
in Kindergärten, Einschulungsmaßnahmen mit sowie die Zusammenarbeit mit anderen Frühförderstellen, Ärzten,
Mobilitätsainern, Therapeuten usw. mit ein.
Die Grundlagen der Frühförderarbeit ergeben sich aus diesem Wissen, dass die Entwicklung des Sehens nach der
Geburt vom ersten Augenblick an durch Eigenaktivität des Kindes geprägt ist.
Die Förderhilfen können umfassen:
- Beratung in Fragen zur Entwicklung des Kindes
- Förderung im Bereich der Wahrnehmung (Sehen, Hören, Tasten, Riechen)
- Erweiterung von Umwelterfahrungen
- Anleitung in den Bereichen Mobilität und Selbständigkeit
- Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung
- Spielzeugauswahl und Anleitung zum Spielen
- Förderung der Begriffsbildung, der Sprache und des Sprechens
- Hilfsmittelberatung
- Beratung und Hilfen beim Übergang in den Kindergarten bzw. in die Schule
- Schullaufbahnberatung
- Unterstützung in rechtlichen und finanziellen Fragen
- Vermittlung von Kontakten zu anderen Eltern
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Beratung und Betreuung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher an allgemeinen Schulen
Schulpflichtige Kinder mit Sehschädigungen können in allgemeine Schulen, in Schulen für Blinde und
Sehbehinderte oder ggf. in andere Sonderschulen eingeschult werden. Die Zielsetzungen entsprechen in
der Regel denen der allgemeinen Schule, oft besteht jedoch ein zusätzlicher

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Sonderpädagogischer Förderbedarf. Laut Baden-Württembergischem Schulgesetz sind diese Kinder Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule, sofern die sächlichen, räumlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen gegeben sind. In enger Kooperation zwischen Eltern, Frühförderstellen und dem zuständigen Schulamt muss der individuell richtige Schulort für jedes Kind gesucht werden. Dieser bestmögliche Förderort ist immer wieder neu zu überdenken.
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:
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- Gemeinsamer Unterricht soll über kognitives und emotionales Lernen soziale Lernerfahrungen von behinderten und nichtbehinderten Menschen ermöglichen
- Die Konzeption der Rahmenpläne für die Klasse und die Erstellung der Förderpläne für die
einzelnen behinderten Schülerinnen und Schüler sind gemeinsam zu lösende Aufgaben der
unterrichtenden Lehrkräfte
- Die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler sind angemessen zu berücksichtigen
Wird ein sehgeschädigtes Kind in eine allgemeine Schule eingeschult, so kann die Pädagogische
Beratungsstelle auf Antrag der Eltern oder der aufnehmenden Schule die Betreuung und Beratung
übernehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahren zu den einzelnen Schülerinnen und
Schülern in die Schule und in das Elternhaus. Die Beratungstätigkeit schließt die Kontaktaufnahme
zu Fachärzten, Kliniken, Behörden usw. ein.
Die Beratung kann umfassen:
- Beratung der Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Mitschüler sowie Schulaufsicht und Schulträger
- Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht
- Beratung der Eltern und der Schule bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie der medialen und apparativen Ausstattung
- Methodisch-didaktische Hilfen insbesondere in den Fächern Kunst, Sport und Sachunterricht
- Erstellen von Texten und Materialien
- Vermittlung der Braille-Schrift bei blinden Schülerinnen und Schülern
- Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung unter spezifisch sehgeschädigten Aspekten
- Information und Hilfen zur Mobilitätserziehung sowie zu lebenspraktischen Fragestellungen
- Einarbeitung zusätzlicher Betreuungspersonen wie z.B. Zivildienstleistenden
- Fragen der Vorbereitung auf Beruf und Leben
- Angebote für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler, andere Menschen mit einer Sehschädigung kennen zu lernen
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Angebote für taubblinde und hörsehbeschädigte Kinder und Jugendliche
In ganz Baden-Württemberg fördern und beraten wir taubblinde und hörsehbeschädigte Kinder und Jugendliche im Rahmen der Frühförderung.
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